Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern in Deutschland

Wie alle anderen Mitglieder der Europäischen Union muss auch Deutschland die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern in nationales Recht umsetzen. Es wird damit also ein Whistleblower-Gesetz in Deutschland geben, dass den Schutz von Hinweisgebern regelt. Gemäß der EU-Richtlinie sind Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten dazu verpflichtet, einen Meldekanal für ein breites Spektrum an potenziellen Hinweisgebern einzurichten. Zudem werden Repressalien gegen Hinweisgeber verboten. Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie ist am 17. Dezember 2021 verstrichen, ohne dass in Deutschland ein Gesetz verabschiedet wurde. Dies ist u. a. darauf zurückzuführen, dass sich vor allem auf die Bundestagswahl im September 2021 konzentriert wurde.

Wie ist der aktuelle Stand zur Umsetzung des deutschen Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern?

Es wurde noch kein deutsches Hinweisgeberschutzgesetz entsprechend der neuen EU-Richtlinie verabschiedet. Der Schutz ist deshalb noch in gewissem Maße auf die EU-Richtlinie beschränkt. Nationale Gesetze, in denen der Schutz von Hinweisgebern behandelt wird, gibt es derzeit u. a. für die Finanzdienstleistungsbranche (§ 4d FinDAG). Zudem wurde der Schutz von hinweisgebenden Personen im Rahmen eines Entwurfes für das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) berücksichtigt.

 

Der Koalitionsvertrag der neuen deutschen Regierung von Ende 2021 deutet darauf hin, dass die deutschen Regelungen zum Schutz von hinweisgebenden Personen über die in der EU-Richtlinie hinausgehen könnten. Der Wortlaut im Koalitionsvertrag ist: „Whistleblowerinnen und Whistleblower müssen nicht nur bei der Meldung von Verstößen gegen EU-Recht vor rechtlichen Nachteilen geschützt sein, sondern auch von erheblichen Verstößen gegen Vorschriften oder sonstigem erheblichen Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt.“ Dies ähnelt den Vorschlägen in Schweden. Die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern in deutsches Recht wird derzeit nicht vor Mitte 2023 erwartet.

Was kann getan werden, bis die gesetzliche Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie in Deutschland abgeschlossen ist?

Für Unternehmen mit Niederlassungen in Deutschland, die sich, anstatt auf das neue deutsche Gesetz zu warten, lieber jetzt schon auf die neuen rechtlichen Anforderungen vorbereiten möchten, um diese zu erfüllen, gibt es gute Nachrichten. Die EU-Richtlinie legt eine Reihe von Mindestanforderungen fest, die in allen Mitgliedstaaten und für alle Organisationen mit mehr als 50 Beschäftigten gelten. Wir empfehlen Ihnen, sich mit diesen Mindestanforderungen (siehe unten) vertraut zu machen und Lösungen zu finden, die Ihnen helfen, diese zu erfüllen.

  1. Es muss ein sicherer Kanal eingerichtet werden, über den Meldungen von hinweisgebenden Personen erhalten werden können.
  2. Einer hinweisgebenden Person muss innerhalb von sieben Tagen bestätigt werden, dass ihre Meldung eingegangen ist.
  3. Es muss eine unparteiische Person oder Abteilung ausgewählt werden, die den Hinweisen in den Meldungen nachgeht.
  4. Zu jeder eingegangenen Meldung müssen Aufzeichnungen geführt werden, dabei ist es unbedingt erforderlich, die Anforderungen an die Vertraulichkeit zu erfüllen.
  5. Jede Meldung muss durch die ausgewählte Person oder Abteilung sorgfältig weiterverfolgt werden.
  6. Der hinweisgebenden Person muss innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung zur Weiterverfolgung der Meldung gegeben werden.
  7. Alle personenbezogenen Daten müssen entsprechend der DSGVO verarbeitet werden.

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