Hinweisgeberschutzgesetz: Alle nationalen Gesetze im Überblick

Bis zum Inkrafttreten der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern, die diejenigen schützen soll, die Bedenken äußern möchten, gab es weltweit unterschiedliche nationale Gesetze zum Schutz von hinweisgebenden Personen.

Alle EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie in nationales Recht umsetzen, indem sie entweder existierende Gesetze aktualisieren oder neue Gesetze verabschieden.

Hier erfahren Sie, wie hinweisgebende Personen in den einzelnen EU-Ländern geschützt werden

Aktueller Stand zum Hinweisgeber-schutzgesetz in Deutschland: 

Das deutsche Bundeskabinett hat sich Ende Juli 2022 auf einen Regierungsentwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) geeinigt. Dieser wurde im September 2022 in den Bundestag eingebracht. Dieser verabschiedete das Gesetz im Dezember 2022. Das Gesetzgebungsverfahren verzögert sich jedoch bis voraussichtlich Sommer 2023, da der Bundesrat dem Gesetz nicht zugestimmt hat.

Hier erfahren Sie, worum es beim deutschen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) geht, wie der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens aussieht und was dies für Unternehmen, staatliche Stellen und Hinweisgebende bedeutet. Auch wenn bis zum Inkrafttreten des HinSchG vermutlich noch einige Monate vergehen: Bereiten Sie Ihre Organisation schon jetzt auf die neue Gesetzeslage vor.

 

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): Worum geht es?

Mit dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz soll die Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 der Europäischen Union in Deutschland in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie sieht in allen Mitgliedstaaten einen standardisierten Schutz für Personen vor, die Fehlverhalten oder Gesetzesverstöße in Unternehmen oder staatlichen Stellen melden. Dadurch sind natürliche Personen geschützt, die im Rahmen ihrer Tätigkeit von internen oder externen Gesetzesverstößen erfahren und darauf hinweisen.

Der aktuelle Stand beim Hinweisgeberschutzgesetz

Die EU-Mitgliedstaaten hatten bis Ende 2021 Zeit, die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, in nationales Recht umzusetzen. Da sich die damalige Große Koalition nicht auf einen Gesetzentwurf einigen konnte, wurde innerhalb der gesetzten Frist kein Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland verabschiedet.

Die damaligen Regierungsparteien waren geteilter Meinung, wie weit die deutsche Gesetzgebung über die Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie hinausgehen sollte. Im Koalitionsvertrag hat die jetzige Bundesregierung vereinbart, die EU-Richtlinie zügig umzusetzen. Denn die Europäische Kommission hat gegen alle EU-Mitgliedstaaten ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, die die Whistleblower-Richtlinie noch nicht umgesetzt haben.

Das Justizministerium arbeitete im April 2022 einen neuen Referentenentwurf aus und gab Bundesländern und Verbänden die Möglichkeit, sich dazu zu äußern. Im Juli verständigte sich die Bundesregierung auf einen Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes, den sie im September 2022 in erster Lesung in den Bundestag eingebracht hat.

 

The German Whistleblower Protection Law

Was bedeutet der aktuelle Stand beim HinSchG für Unternehmen, Behörden und Whistleblower?

Einige Rechtsexperten gehen davon aus, dass einzelne Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie jetzt schon anwendbar sind, auch wenn die Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde. Dies bedeutet für Unternehmen, staatliche Stellen und Hinweisgebende, dass sie nicht abwarten sollten, bis die EU-Richtlinie in Deutschland vollständig umgesetzt wurde.

Laut Richtlinie müssen geeignete Meldesysteme und Verfahren geschaffen werden, um Hinweise auch anonym entgegenzunehmen und ihnen unter Wahrung der gebotenen Vertraulichkeit intern nachzugehen. So können Unternehmen schon vor Inkrafttreten des HinSchG geeignete Meldewege einrichten, Verantwortliche benennen und einen Prozess für den Umgang mit Meldungen festlegen. Whistleblowing-Systeme wie WhistleB können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.

Doch auch staatliche Stellen müssen sich mit dem Thema Whistleblowing befassen. Ab einer bestimmten Größe müssen Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene Hinweisgebersysteme bereitstellen.

Viele Unternehmen, vor allem internationale Konzerne, haben schon Richtlinien für Whistleblower formuliert sowie entsprechende Prozesse und Verantwortlichkeiten in ihren Hinweisgebersystemen festgelegt. Doch längst nicht alle Firmen sind gut vorbereitet, wenn das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft tritt. Laut Expertenmeinung ist der Handlungsbedarf im öffentlichen Dienst besonders groß. Eine leicht zu implementierende Whistleblowing-Lösung könnte schnell Abhilfe schaffen.

Was Unternehmen jetzt über das HinSchG wissen müssen

Organisationen mit 50 Mitarbeitenden und mehr sind dazu verpflichtet, sichere Hinweisgebersysteme einzurichten, über die mündlich oder schriftlich Verstöße gemeldet werden können. Firmen mit bis zu 249 Mitarbeitenden haben hierfür bis Ende 2023 Zeit. Whistleblowing-Lösungen wie WhistleB können hier wertvolle Dienste leisten.

Beim Umgang mit Hinweisen müssen bestimmte Zeitvorgaben erfüllt werden. So ist der Eingang einer Meldung innerhalb von 7 Tagen zu bestätigen. Spätestens nach Ablauf von drei Monaten sind Whistleblower darüber zu informieren, welche Maßnahmen aufgrund ihres Hinweises erfolgten: Wurde z. B. eine Untersuchung eingeleitet? Hat man externe Stellen, beispielsweise Strafverfolgungsbehörden, informiert?

Das HinSchG sieht die Einrichtung eines internen und externen Meldeweges vor, den Hinweisgebende frei wählen können. Beim internen Meldekanal kann es sich um ein elektronisches System, die Mitarbeiter der Compliance-Abteilung oder eine Ombudsperson handeln. Der externe Meldekanal soll laut Gesetzesentwurf eine zentrale Meldestelle sein. Vergleichbare Meldestellen für Hinweisgebende gibt es schon bei der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin und dem Bundeskartellamt.

Wie sich Unternehmen jetzt auf das Hinweisgeberschutzgesetz vorbereiten

Das Hinweisgeberschutzgesetz stellt Unternehmen und staatliche Stellen vor große Herausforderungen. Sie müssen solide Compliance-Strukturen schaffen oder bestehende Prozesse neu aufstellen. Wenn potenzielle Whistleblower Vertrauen in die internen Meldekanäle haben, verzichten sie eher darauf, sich an eine externe Meldestelle zu wenden. Unternehmen sind daher gut beraten, vertrauenswürdige Meldekanäle einzurichten und im Unternehmen transparent zu kommunizieren.

Nach Compliance-Skandalen in der Vergangenheit haben viele Unternehmen ihre Compliance besser aufgestellt und ein solides internes Hinweisgebersystem eingerichtet. Manche nutzen eine extern betriebene Hotline oder eine Whistleblowing-Lösung wie WhistleB. Letztere ist besonders für kleinere und mittlere Unternehmen interessant: Damit können diese ohne großen Mehraufwand die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllen.

Allgemeine Regelungen zum Hinweisgeberschutzgesetz

 

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schafft eine wichtige Voraussetzung für unternehmerische Integrität. Es soll Whistleblower besser vor negativen Konsequenzen schützen, wenn sie Verdachtsfälle von Korruption, Bestechung, illegalen Preisabsprachen, Steuerhinterziehung und ähnlichen Gesetzesverstößen melden.

Das Hinweisgeberschutzgesetz verbietet Repressalien wie Mobbing und andere Schikanen gegenüber Whistleblowern, z. B. Abmahnungen, Disziplinarverfahren, Zurückstellen von Beförderungen oder gar Kündigungen. Dafür müssen sich Hinweisgebende aber genau an die vorgegebenen Meldewege und Meldeverfahren halten, sie dürfen sich nicht direkt an Presse oder Öffentlichkeit wenden.

Bisher hatten Whistleblower keine ausreichende Rechtssicherheit, was den Schutz vor Repressalien oder den juristischen Folgen einer Verdachtsmeldung betrifft. Mit der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie schafft die Bundesregierung nun mehr Rechtssicherheit für all jene, die Hinweise auf Fehlverhalten oder straf- bzw. bußgeldbewehrte Verstöße melden. Der deutsche Gesetzentwurf geht sogar über die EU-Whistleblower-Richtlinie hinaus: Er deckt neben der Meldung von Korruption, Bestechung oder Geldwäsche auch Verstöße gegen Umweltschutzauflagen und Lebensmittelsicherheit ab.

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt unter anderem auch die Einrichtung einer zentralen externen Meldestelle. Es verpflichtet Unternehmen und staatliche Stellen ab einer bestimmten Größe dazu, interne Meldestellen einzurichten. Das Gesetz regelt, welche internen und externen Meldewege zulässig sind und welche Anforderungen Meldestellen erfüllen müssen. Das HinSchG enthält keine Verpflichtung, anonyme Meldewege einzurichten.

Ferner definiert das Hinweisgeberschutzgesetz Vertraulichkeit und legt dar, welche Voraussetzungen Personen erfüllen müssen, die Whistleblower-Meldungen bearbeiten. Das Gesetz basiert auf dem Grundsatz der Beweislastumkehr: Fühlt sich ein Whistleblower nach einer Meldung schikaniert, muss die betroffene Organisation nachweisen, dass sie keine Repressalien ausübt. Das HinSchG regelt auch Schadensersatzansprüche und Sanktionen bei Verstößen gegen das Hinweisgeberschutzgesetz.

 

Hier erhalten Sie einen Überblick, wie hinweisgebende Personen in den einzelnen EU-Ländern fortan schützen werden

Deutsches Gesetz zum Schutz von hinweisgebenden Personen

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Französisches Gesetz zum Schutz von hinweisgebenden Personen

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Spanisches Gesetz zum Schutz von hinweisgebenden Personen

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Irisches Gesetz zum Schutz von hinweisgebenden Personen (Irish Protected Disclosures Act)

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Belgisches Gesetz zum Schutz von hinweisgebenden Personen

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Griechisches Gesetz zum Schutz von hinweisgebenden Personen

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Finnisches Gesetz zum Schutz von hinweisgebenden Personen

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Niederländisches Gesetz zum Schutz von hinweisgebenden Personen

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Polnisches Gesetz zum Schutz von hinweisgebenden Personen

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Italienisches Gesetz zum Schutz von hinweisgebenden Personen

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Portugiesisches Gesetz zum Schutz von hinweisgebenden Personen (Gesetz Nr. 93/2021)

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Schwedisches Gesetz zum Schutz von hinweisgebenden Personen

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Dänisches Gesetz zum Schutz von hinweisgebenden Personen

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Luxemburgisches Gesetz zum Schutz von hinweisgebenden Personen

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