Mit dem Hinweisgeber-Tool von WhistleB neue Herausforderungen meistern
EU-Richtlinie 2019/1937 vom 23. Oktober 2019 schützt Personen, die Rechtsverstöße melden. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union waren verpflichtet, die Whistleblower-Richtlinie bis Ende 2021 in nationales Recht umzusetzen. Nachdem ein erster Gesetzentwurf der damaligen Großen Koalition in Deutschland scheiterte, hat sich die neue Bundesregierung im Juli auf einen neuen Entwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) geeinigt. Sobald das Gesetzgebungsverfahren erfolgreich abgeschlossen ist, sind Hinweisgeber auch in Deutschland besser vor Repressalien geschützt. Für Unternehmen bedeutet das HinSchG, dass sie gesetzeskonforme Prozesse und Tools benötigen, über die Personen Fehlverhalten oder Gesetzesverstöße melden können.
Unternehmen und staatliche Stellen stellt das Hinweisgeberschutzgesetz vor neue Herausforderungen. Laut Gesetzentwurf müssen sie einen internen wie auch einen externen Meldeweg anbieten. Sie sind verpflichtet, den Umgang mit Meldungen zu Fehlverhalten oder Gesetzesverstößen im Sinne des Gesetzes zu gewährleisten. So müssen sie den Eingang eines Hinweises innerhalb von 7 Tagen bestätigen und Whistleblowern spätestens 3 Monate nach der Meldung mitteilen, welche Maßnahmen sie ergriffen haben. Hierfür brauchen Unternehmen und Behörden entsprechende Prozesse und geschultes Personal – oder eine zuverlässige Whistleblowing-Lösung wie WhistleB.